2012 Arbeitsvermittlung 367 III. Arbeitsvermittlung 67 Unterstellung unter die Bewilligungspflicht des Arbeitsvermittlungsgesetzes - Bewilligungspflicht nach Art. 12 Abs. 1 AVG: Ein Unternehmen, das nichtmedizinische Betreuungsdienstleistungen im Haushalt der Leistungsbezügerinnen und -bezüger anbietet, untersteht der Bewilligungspflicht des Arbeitsvermittlungsgesetzes, wenn die Leistungsbezügerinnen und -bezüger über wesentliche Weisungsbefugnisse gegenüber dem Betreuungspersonal verfügen.