Gemäss Einschätzung des Gemeinderats sei die ablehnende Haltung der anwesenden Stimmbürgerinnen und Stimmbürger vermutlich darauf zurückzuführen, dass Y. eine Kopfbedeckung getragen habe und dies mit einer fehlenden Integration verbunden worden sei. e) Obgleich die an der Gemeindeversammlung (...) anwesenden Stimmbürgerinnen und Stimmbürger vom Gemeinderat auf die Begründungspflicht und das den Beschwerdeführenden offen stehende 366 Verwaltungsbehörden 2012