BGE 134 I 83 E. 4.1 mit weiteren Hinweisen). d) Gemäss Protokoll der Gemeindeversammlung (...) wurde bei der Abstimmung über das Gesuch der Beschwerdeführenden keine Diskussion geführt. Insbesondere wurde weder bei der Abstimmung noch auf Nachfrage hin von den Anwesenden eine Begründung abgegeben, warum der Antrag auf Zusicherung des Gemeindebürgerrechts der Beschwerdeführenden abzulehnen sei. Gemäss Einschätzung des Gemeinderats sei die ablehnende Haltung der anwesenden Stimmbürgerinnen und Stimmbürger vermutlich darauf zurückzuführen, dass Y. eine Kopfbedeckung getragen habe und dies mit einer fehlenden Integration verbunden worden sei.