Dementsprechend dürfen Stimmenthaltungen bei der Resultatsermittlung keine Rolle spielen. Das Verwaltungsgericht hat dazu auch ausdrücklich festgehalten, dass das kantonale Recht für Abstimmungen an Gemeindeversammlungen das Verfahren des einfachen Mehrs vorsieht. Dabei seien Enthaltungen lediglich eine rechnerische Grösse. Da den Enthaltungen keine Bedeutung zukom- 364 Verwaltungsbehörden 2012