66 Abstimmung der Gemeindeversammlung über eine ordentliche Einbürgerung. Begründungspflicht von Einbürgerungsentscheiden. - Bei Abstimmungen an Gemeindeversammlungen entscheidet die einfache Mehrheit der Stimmenden. Nicht erforderlich ist damit die absolute Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten (Erw. 2). - Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sind beim Entscheid über Einbürgerungsgesuche an die Grundrechte gebunden und verpflichtet, zu ihrer Verwirklichung beizutragen. Der Entscheid über ein Einbürgerungsgesuch ist zu begründen (Erw. 3).