potential bestehen dürfte und insbesondere keine Grundwasseruntersuchung nötig sei (Erw. 2.1). Hätte seitens der Abteilung für Umwelt in der Bewertung des Standorts bezüglich Überwachungs- und Sanierungsbedürftigkeit von Feststoffen eine Unsicherheit bestanden, hätte sie am 17. Januar 2007 der Baufreigabe keinesfalls zustimmen können; nur weil kein Zusammenhang zu einer Gefahrenabwehr bestand, konnte die definitive Analyse – nach einem vom 5. Dezember 2006 bis zum 22. Januar 2007 dauernden, der Auswertung der ersten Untersuchung dienenden Baustopp – denn auch parallel zum Bauvorhaben erfolgen.