dass diese Massnahmen projektbedingt sind, ist offensichtlich. Im Übrigen unterscheiden auch die den verfügten Auflagen vorangehenden Erwägungen klar zwischen "Feststoffuntersuchungen" und "Gasuntersuchungen" und halten bezüglich ersterer Thematik fest, dass die Resultate der durchgeführten technischen Untersuchung zeigten, dass es sich beim fraglichen (im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben auszuhebenden) Auffüllmaterial zwar entgegen der bisherigen Annahmen um "Aushub mit viel Bauschutt und wenig Schlackematerial und Kehrichtresten" handle, dass aufgrund des grossen Materialvolumens allerdings bloss ein geringes Freisetzungs-