Unerheblich ist somit auch die zeitliche Abfolge der getroffenen Massnahmen. Hinzu kommt, dass die Abteilung für Umwelt in den in ihrer Stellungnahme vom 17. Januar 2007 formulierten Auflagen lediglich bezüglich der Gasproblematik offen gelassen hat, ob der Standort sanierungsbedürftig sei. Die weiteren Auflagen äussern sich zur Triage und der fachgerechten Entsorgung des belasteten Aushubma- 356 Verwaltungsbehörden 2012