Dies war deshalb erforderlich, da mit dem Bauvorhaben geschlossene Räume mit Kontakt zum Deponiekörper bzw. dessen Porenluft geschaffen werden sollten, in welchen sich gemäss Art. 11 AltlV Personen regelmässig während längerer Zeit aufhalten könnten. Die Resultate dieser Messung finden sich im Schlussbericht "Aushubbegleitung und zusätzliche Bodenluftmessungen auf der Baugrubensohle" vom 30. Mai 2007; die Abteilung für Umwelt hielt dazu am 6. Mai 2008 unter anderem fest: 2012 Bau-, Raumentwicklungs- und Umweltschutzrecht 355