Da die in der Folge durchgeführten Untersuchungen (sogenannte "Voruntersuchung" vom 21. Dezember 2006) zum Ergebnis führten, dass eine Sanierung bezüglich Bodenluft nötig werden könnte, wurde die Bauherrschaft dazu verpflichtet, nach den Aushubarbeiten und vor Erstellen der Hochbauten im Bereich der Baugrubensohle erneute Gasmessungen durchzuführen (vgl. Schreiben der Abteilung für Umwelt vom 17. Januar 2007; Verfügung des Gemeinderats O. vom 22. Januar 2007). Dies war deshalb erforderlich, da mit dem Bauvorhaben geschlossene Räume mit Kontakt zum Deponiekörper bzw. dessen Porenluft geschaffen werden sollten, in welchen sich gemäss Art.