Wie unter Erw. 1 dargestellt, zeigte die Auswertung der so initiierten Untersuchung, dass der Untergrund der Parzellen nicht gänzlich belastungsfrei war, so dass die Abteilung für Umwelt verlangte, es sei näher abzuklären, ob eine Sanierungsbedürftigkeit bestehe. Da die in der Folge durchgeführten Untersuchungen (sogenannte "Voruntersuchung" vom 21. Dezember 2006) zum Ergebnis führten, dass eine Sanierung bezüglich Bodenluft nötig werden könnte, wurde die Bauherrschaft dazu verpflichtet, nach den Aushubarbeiten und vor Erstellen der Hochbauten im Bereich der Baugrubensohle erneute Gasmessungen durchzuführen (vgl. Schreiben der Abteilung für Umwelt vom 17. Januar 2007;