Grund, sich mit den Parzellen 2604 und 2605 in umweltrechtlicher Hinsicht auseinanderzusetzen, gab erst das Bauvorhaben der H. AG. Auch im Rahmen der Beurteilung des Baugesuchs erkannte die Abteilung für Umwelt in ihrer Stellungnahme vom 29. September 2006 (und gestützt darauf der Gemeinderat in der Baubewilligung vom 25. Oktober 2006) allerdings keinen akuten Abklärungs- bzw. Handlungsbedarf; aufgrund der Vorgeschichte empfahl sie der Bauherrschaft lediglich, den Baugrund sicherheitshalber vor Baubeginn bezüglich Abfällen und möglicher Gasentwicklung zu untersuchen. Wie unter Erw.