auf eine Belastung mit Aushub, Bauschutt und Kehricht. Nachdem sich diese Bedenken in den Erhebungen von 2003/2004 nicht bestätigt hatten, wurden die Parzellen indessen nicht in den Kataster der belasteten Standorte eingetragen. Demzufolge hatten die Behörden damals keinerlei Veranlassung, Untersuchungs-, Überwachungsoder Sanierungsmassnahmen zu prüfen bzw. entsprechende Massnahmen in die Wege zu leiten. Grund, sich mit den Parzellen 2604 und 2605 in umweltrechtlicher Hinsicht auseinanderzusetzen, gab erst das Bauvorhaben der H. AG.