ter der belasteten Standorte einzutragen. Da eine Sanierung aber gleichzeitig zum Bauvorhaben durchgeführt werden könne, sei die Baureife nach wie vor gegeben; demzufolge stimme sie – die Abteilung für Umwelt – der Baufreigabe unter gewissen Auflagen zu (z.B. Pflicht zur Überwachung der Qualität des Aushubmaterials, zu Untersuchungen im Zusammenhang mit der Gasproblematik und zur korrekten Entsorgung von verunreinigtem Aushubmaterial). Diese Stellungnahme wurde der Bauherrin am 22. Januar 2007 durch den Gemeinderat O. eröffnet.