Untersuchungen zur Belastungssituation des Ablagerungsstandortes (Voruntersuchung nach Altlasten-Verordnung)" datiert vom 21. Dezember 2006. Gestützt darauf kam die Abteilung für Umwelt zum Schluss, es handle sich bei den zu überbauenden Bereichen um einen belasteten Standort und eine Sanierungsbedürftigkeit sei bezüglich Bodenluft denkbar; die Parzellen 2604 und 2605 seien denn auch in den Katas- 2012 Bau-, Raumentwicklungs- und Umweltschutzrecht 351