Unter Beachtung der Empfehlung der Abteilung für Umwelt veranlasste die Bauherrschaft in der Folge Untersuchungen der betroffenen Parzellen. Aufgrund der ersten Ergebnisse verfügte der Gemeinderat O. im Einvernehmen mit der Abteilung für Umwelt am 5. Dezember 2006, die H. AG habe auf eigene Kosten eine Voruntersuchung nach Altlasten-Verordnung durchzuführen; gleichzeitig wurde ein sofortiger Baustopp angeordnet. Der alsdann durch das Geotechnische Institut erstellte Bericht "Grube G., O.; Untersuchungen zur Belastungssituation des Ablagerungsstandortes (Voruntersuchung nach Altlasten-Verordnung)" datiert vom 21. Dezember