Die Baureife sei somit aus Sicht des Altlastenvollzugs erreicht. Aufgrund des Verdachts von Belastungen müsste jedoch primär die Bauherrschaft daran interessiert sein, den Baugrund vor Baubeginn auf Abfälle und mögliche Gasentwicklung zu untersuchen. Sollte sich dabei zeigen, dass der Untergrund belastet sei, müssten die Bauarbeiten unverzüglich unterbrochen, die kommunalen und kantonalen Behörden informiert und ein Altlasten- Fachbüro beigezogen werden. Letzteres müsste alsdann die fach- und umweltgerechte Entsorgung sicherstellen und allenfalls die Sanierungsbedürftigkeit, insbesondere bezüglich Gasentwicklung, mittels Voruntersuchung nach Altlasten-Verordnung klären.