AG stehenden Parzellen 2604 und 2605. Als integrierender Bestandteil der Baubewilligung wurde dabei eine Stellungnahme der Abteilung für Umwelt vom 29. September 2006 erklärt. In diesem Schreiben ging die Abteilung für Umwelt trotz entsprechender Einwendungen von Einsprechenden im Baubewilligungsverfahren davon aus, die Überbauung könne auch bei möglichen umweltrechtlichen Überraschungen im Laufe des Bauprozesses realisiert werden, allenfalls wären dannzumal gestützt auf Art. 3 AltlV flankierende Massnahmen zu ergreifen. Die Baureife sei somit aus Sicht des Altlastenvollzugs erreicht.