2012 Bau-, Raumentwicklungs- und Umweltschutzrecht 349 aufdrängen, wenn also Gleiches nicht nach Massgabe seiner Gleichheit gleich und Ungleiches nicht nach Massgabe seiner Ungleichheit ungleich behandelt wird (BGE 125 II 326 E. 10b). Wie bereits ausgeführt, will die Jahresvignette verhindern, dass sich Grünabfuhr über längere Zeit anhäuft und nicht laufend der Sammelstelle abgegeben wird. Die Pauschalisierung vereinfacht überdies den administrativen Aufwand. Bei Personen, die neu zuziehen oder umziehen, ist diese Gefahr des Anhäufens nicht gegeben. Auch sind die Personen, die davon profitieren, registriert, so dass sich der administrative Aufwand kaum erhöht.