2. Beschrieb der Anlage Seit Mai 2008 hat die Beschwerdeführerin in der rechtskräftig bewilligten Doppelbox (Weidehütte) auf Parzelle 874 zwei Pferde untergebracht. Im Sommer 2009 hat sie ohne Baubewilligung eine weitere Weidehütte (Einzelbox, 3 m x 3 m) hingestellt, um darin zusätzlich Platz für einen Hengst zu haben, den sie im November 2009 erworben hat. Die Beschwerdeführerin, die an Reining Country Meisterschaften reitet, hält somit – zusammen mit ihrer Mutter – insgesamt drei Pferde… Weitere Pferde will sie nicht zutun. Auch sollen keine Fohlen gezüchtet werden.