60 Pferdehaltung in Wohnzonen; Geruchsimmissionen - Die Beurteilung der Zonenkonformität einer Pferdehaltung in der Wohnzone hat abstrakt zu erfolgen. - Bei einem Bestand von 2 bis 4 Pferden ist ein Mindestabstand von der Stallung zum nächstgelegenen bewohnten Gebäude von 10 m einzuhalten. - Die Abstandsvorschriften gemäss FAT-Richtlinie stellen sicher, dass bei ordnungsgemäss geführtem Betrieb keine übermässigen Immissionen auftreten (Erw. 4). Entscheid des Departements Bau, Verkehr und Umwelt vom 8. Mai 2012 (BVURA. 11.393) Aus den Erwägungen