wobei der Grosse Rat die neuen rechtlichen Planungs-Grundlagen im Richtplan 2011 festschrieb. In diesem Sinn strebt der Kanton auch eine räumliche Konzentration der neu zu erstellenden Windenergieanlagen an (Richtplan 2011, E 1.3, Beschlüsse A und 1.3). Der Regierungsrat ist deshalb der Auffassung, dass die räumliche Planung von Energieproduktionsanlagen nicht nur auf lokaler, sondern auch auf kantonaler Ebene anzugehen ist. (…)