BAFU und für Raumentwicklung ARE in: Empfehlung zur Planung von Windenergieanlagen, die Anwendung von Raumplanungsinstrumenten und Kriterien zur Standortwahl, Ittigen, Bern, 2003, S. 38). Gegen die Annahme der Planungspflicht spricht, dass Windenergieanlagen erst ab einer Leistung von 5 MW der UVP unterstellt sind und damit davon auszugehen ist, dass das vorliegende Projekt mit einer Nennleistung von 2 MW die Umweltbereiche i.e.S. nicht besonders stark betrifft.