auf 108 m2 Fläche reduzierten Pferdeauslauf einzureichen. (…) Der Beschwerdeführer hat das Baugesuch 6 Monate nach Rechtskraft des vorliegenden Entscheids einzureichen. Falls der Beschwerdeführer diese Frist verstreichen lässt, darf der Gemeinderat den vollständigen Rückbau des Pferdeauslaufs mit entsprechender Rechtsmittelbelehrung anordnen. Sollte sich im Rahmen des neu einzureichenden und öffentlich aufzulegenden Baugesuchs für die reduzierte Auslauffläche von 108 m2 ein Rechtsmittelverfahren vor dem Regierungsrat ergeben, behält sich der Regierungsrat ausdrücklich vor, über das betreffende Baugesuch erneut zu befinden. (…)