Nichts zu seinen Gunsten abzuleiten vermag der Beschwerdeführer aus dem Umstand, dass im früher von der Fachstelle Energie BVU abgegebenen Formular davon die Rede war, Fördergesuche müssten "vor Baubeginn" eingereicht werden, während im neuerdings verwendeten Formular die Einreichung "vor der Installation" verlangt werde. Die Fachstelle für Energie weist zutreffend darauf hin, dass es sich lediglich um eine sprachliche Präzisierung handelt, weil haustechnische Anlagen selber keine Baubewilligung benötigen und deshalb nicht mit ihrem "Bau", sondern lediglich mit ihrer "In- 2012 Bau-, Raumentwicklungs- und Umweltschutzrecht 361