dieses Harmonisierte Fördermodell bildet denn auch die Grundlage für das vom Regierungsrat genehmigte und von der Fachstelle Energie BVU zur Anwendung gebrachte aargauische Förderprogramm 2011. Es ist daher ohne Wieteres sachgerecht und auch mit dem Rechtsgleichheitsgebot zu vereinbaren, wenn Fördergesuche, die erst nach der Realisierung des Vorhabens eingereicht werden, anders behandelt – nämlich abgewiesen – werden als solche, die vorgängig eingereicht wurden.