Solche Anreize sind jedoch dann nicht mehr vonnöten, wenn mit einem Vorhaben bereits begonnen wurde bzw. es bereits umgesetzt ist. Zum gleichen Schluss kam übrigens auch der vom Bundesamt für Energie sowie der Konferenz kantonaler Energiefachstellen herausgegebene Schlussbericht zum Harmonisierten Fördermodell der Kantone (vgl. dazu speziell S. 21, publiziert unter http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/ message/attachments/16847.pdf); dieses Harmonisierte Fördermodell bildet denn auch die Grundlage für das vom Regierungsrat genehmigte und von der Fachstelle Energie BVU zur Anwendung gebrachte aargauische Förderprogramm 2011.