Diesen Grundsätzen hat die Fachstelle Energie BVU aber mit dem angefochtenen Entscheid durchaus Rechnung getragen. Zu berücksichtigen ist nämlich, dass das Ziel der Förderprogramme insbesondere darin besteht, Anreize für den Einsatz von erneuerbaren Energien zu schaffen. Solche Anreize sind jedoch dann nicht mehr vonnöten, wenn mit einem Vorhaben bereits begonnen wurde bzw. es bereits umgesetzt ist.