Aus dem Entscheid des Regierungsrats vom 21. Dezember 2011 i.S. S. S. gegen den Entscheid des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (RRB-Nr. 2011-001918) Aus den Erwägungen 2. 2.1 Die Fachstelle Energie BVU hat das Fördergesuch des Beschwerdeführers mit der Begründung abgewiesen, dieses sei erst nach der Installation der Stückholzfeuerung und damit verspätet eingereicht worden. Der Beschwerdeführer macht nun rechtsmittelweise geltend, dass er die Praxis der Fachstelle Energie BVU für 2012 Bau-, Raumentwicklungs- und Umweltschutzrecht 359