Die kantonale Regelung im Betreuungsgesetz hat lediglich das Aussenverhältnis zum Gegenstand. Als Verwaltungsbehörde steht es dem BKS damit gar nicht zu, in die Innenverhältnisse zwischen Vater und Kindern oder Vater und Mutter einzugreifen, um z.B. die Kindsmutter zu verpflichten, die vom Beschwerdeführer bezahlten Unterhaltsbeiträge für die Bezahlung der Rechnungen der 2011 Schulrecht 463