Aus den Erwägungen 1. 1.1 (…) 1.2 Der Gemeinderat begründete die Verweigerung der Baubewilligung mit der mangelnden Besitzstandsgarantie der geplanten Mobilfunkanlage (…). 1.3 (…) 2.1 (…) Der Gemeinderat kam zum Schluss, das vorliegende Bauprojekt führe zu einer wesentlichen Verstärkung der Rechtswidrigkeit. Die 10-geschossige Standortbaute liege gemäss BNO in der "Wohnzone 3 – 4-geschossig". Die Höhe der Standortbaute betrage 25.30 m. Heute sei die maximale Gebäudehöhe jedoch auf 11 m festgelegt.