96 Besitzstandsgarantie bei Standortbauten für Mobilfunkantennen Mobilfunkantennenmasten mit daran montierten Anlagen weisen kein Raumvolumen auf. Die besitzstandsgeschützte Kubatur einer Standortbaute bleibt durch die Errichtung einer Mobilfunkanlage erhalten. Die Frage, ob die Bestimmungen der Besitzstandsgarantie zur Anwendung kommen, kann indes offen bleiben. 2011 Bau-, Raumentwicklungs-, Umweltschutzrecht 439 Aus dem Entscheid des Regierungsrats vom 30. März 2011 i.S. X. AG gegen den Entscheid des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (Abteilung für Baubewilligungen)/Gemeinderats S. (RRB Nr. 2011-000475).