5.3 Der Beschwerdeführer betreibt den strittigen Hundeübungsplatz bzw. die strittige Hundeschule seit (…) 2008. Der kantonale Entscheid über das Baugesuch datiert vom 23. Dezember 2008. Im angefochtenen Entscheid ist dem Beschwerdeführer sodann vom Gemeinderat S. am 7. Dezember 2009 eine äusserst grosszügige Frist von 12 Monaten ab Rechtskraft zur Beseitigung des Vereinscontainers und Zauns sowie zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands eingeräumt worden. Wäre der erstinstanzliche Entscheid in 438 Verwaltungsbehörden 2011