Es mag zwar zutreffen, dass ihm bei der Errichtung des Hundeübungsplatzes bzw. der Hundeschule ein Unrechtsbewusstsein bezüglich des Zaunes fehlte, indessen vermag er daraus keinen guten Glauben für sich und die gesamte Anlage mit zwei grossen Containern, Hundeboxen und Schnitzelplatz mit Tischen und Bänken abzuleiten. Jeder Bürger und jede Bürgerin hat sich vor der Erstellung einer Baute oder Anlage über die anwendbaren Vorschriften in Kenntnis zu setzen.