Wer unrechtmässig baut, hat nebst anderen auch mit finanziellen Nachteilen zu rechnen. Zwar bringt der Beschwerdeführer vor, auf dem Bauamt S. vor Vertragsunterzeichnung (…) betreffend Baubewilligungsfreiheit eines nicht fest montierten Zaunes Abklärungen getroffen zu haben; eine entsprechende Bestätigung der Gemeinde fehlt aber. Es mag zwar zutreffen, dass ihm bei der Errichtung des Hundeübungsplatzes bzw. der Hundeschule ein Unrechtsbewusstsein bezüglich des Zaunes fehlte, indessen vermag er daraus keinen guten Glauben für sich und die gesamte Anlage mit zwei grossen Containern, Hundeboxen und Schnitzelplatz mit Tischen und Bänken abzuleiten.