5.2 Wie dargelegt, ist die Nutzung der Parzelle 2030 als Hundeübungsplatz bzw. Hundeschule mit Zaun und Vereinscontainer sowie mit den weiteren in der Zwischenzeit errichteten Teilen (Materialcontainer, Hundeboxen, Holzschnitzelplatz mit Tischen und Bänken, Hindernisse auf der Wiese) nicht bewilligungsfähig und daher grundsätzlich zu beseitigen bzw. die Nutzung ist einzustellen. Es kann auch nicht von einer geringfügigen Abweichung vom Erlaubten ausgegangen werden; ebenso wenig kann gesagt werden, die Herstel- 436 Verwaltungsbehörden 2011