Allerdings ist aufgrund der noch vorhandenen Baulandreserven in S. "in den nächsten 10 Jahren" keine Einzonung geplant oder möglich (vgl. Augenscheins-Protokoll …). Dass in den nächsten Jahren eine Umzonung zu erwarten ist - wie der Beschwerdeführer vorbringt - trifft somit offenkundig nicht zu und kann damit auch nicht in die Entscheidfindung - z.B. mittels längerfristiger Tolerierung - miteinfliessen.