tet. 4.5 Eine Bewilligung des Hundeübungsplatzes bzw. der Hundeschule an diesem Standort wäre dann möglich, wenn die Gemeinde das fragliche Gebiet einer geeigneten Zone (z.B. Gewerbe–, Industrie– oder Spezialzone) zuweisen würde. Die Parzelle 2030 ist von besitzstandsgeschützten Gewerbebetrieben umgeben, eine Umzonung wäre somit grundsätzlich denkbar (vgl. zweite Vernehmlassung der Abteilung für Baubewilligungen …). Allerdings ist aufgrund der noch vorhandenen Baulandreserven in S. "in den nächsten 10 Jahren" keine Einzonung geplant oder möglich (vgl. Augenscheins-Protokoll …).