Art. 24 N 19), fehlt aber nicht nur aufgrund der Häufigkeit und Regelmässigkeit der abgegebenen Schüsse, sondern auch aufgrund der Zahl der gleichzeitig abgegebenen Schüsse. Die Immissionen des Markierschiessens sind deutlich geringer. Eine Bewilligung der Hundeschule in einer Bauzone - beispielsweise in einer Gewerbezone - könnte zudem allenfalls mit der Auflage versehen werden, dass nur zu bestimmten Zeiten werktags geschossen werden darf. Unter diesen Umständen lässt sich nicht sagen, der Betrieb einer Hundeschule bzw. eines Hundeübungsplatzes sei aus Immissionsgründen auf einen Standort ausserhalb der Bauzonen angewiesen.