sowie Urteil des Bundesgerichts vom 12. September 2003 [1A.214/2002]). Während des Diensthundetrainings werden auch Schüsse mit Platzpatronen abgegeben, in der Regel während eines zweistündigen Trainings rund 14-20 Schüsse. Wöchentlich fallen insgesamt ca. 40 Schüsse. Mit der Abteilung für Baubewilligungen ist festzuhalten, dass bei den acht anlässlich der Augenscheinsverhandlung abgegebenen Schüssen kein durchdringend lauter Lärm entstand. Eine Ähnlichkeit mit einer Schiessanlage, welche allenfalls als negativ standortgebunden bewilligt werden kann (vgl. Waldmann/Hänni, a.a.O, 2011 Bau-, Raumentwicklungs-, Umweltschutzrecht 433