Kurzes, schnell wieder verebbendes Gebell - vergleichbar etwa mit dem teilweise auch anschwellenden Verkehrslärm - entstand nur dann, wenn sich Personen den in den Autos wartenden Hunden näherten. Wie der Beschwerdeführer an der Augenscheinsverhandlung weiter ausführte, gibt es im Verlauf des Schutzdiensttrainings Elemente, wo die Hunde bellen müssen, wobei vielleicht während rund 15 Minuten andauernd gebellt würde; das gezeigte Verbellen des "Täters" in einem Zelt war jedoch weder so intensiv noch so ausdauernd, dass es als aussergewöhnlich gelten müsste. Zusammenfassend kann das am Augenschein festgestellte Hundegebell weder als penetrant laut noch als dauernd bezeichnet werden.