dies insgesamt wiederum beschränkt auf die Monate März bis Oktober. Schon unter diesem zeitlichen Aspekt sind die mit dem Betrieb des Beschwerdeführers zusammenhängenden Immissionen erheblich geringer als die von einem Tierheim oder von einer Hundezucht ausgehenden, rund um die Uhr und während des ganzen Jahres wahrnehmbaren Immissionen. Zusätzlich sind die in der Hundeschule auszubildenden Tiere unter ständiger Aufsicht und Kontrolle; sie bellen demzufolge naturgemäss weniger als ein Hund, der zusammen mit anderen Artgenossen in einem Gehege, einer Boxe oder einem Auslauf eingesperrt ist.