Auf eine Hundeschule und einen Hundeübungsplatz, wie sie der Beschwerdeführer betreibt, trifft dies aber nicht im gleichen Ausmass zu. Insbesondere ist die Erteilung des Unterrichts und der sonstigen Tätigkeiten im klaren Unterschied zu einem Tierheim wie auch zu einem Hundezuchtbetrieb auf bestimmte Zeiten beschränkt (vgl. Erw. 2.3 hiervor). Vom Montag bis Freitag finden die Kurse in der Regel abends von 19-22 Uhr, am Samstag tagsüber von 9-18 Uhr und am Sonntag von 10-12 Uhr statt; dies insgesamt wiederum beschränkt auf die Monate März bis Oktober.