Gewerbe- oder Industriezone wären sie kaum denkbar, denn insbesondere das unvermeidliche dauernde Gebell der in den Gehegen untergebrachten oder sich im Auslauf befindlichen Hunde, das angesichts des naturgemäss häufigen Wechsels der Tiere das normale Mass erheblich übersteigen dürfte, wäre der Nachbarschaft in der Regel nicht zuzumuten. Der Betreiber oder die Betreiberin eines Tierheims für Hunde sind daher wegen des Lärms (allenfalls auch wegen des Geruchs) grundsätzlich auf Land ausserhalb des Baugebiets angewiesen.