4.2 In der Landwirtschaftszone sind Bauten und Anlagen zonenkonform, die zur landwirtschaftlichen Bewirtschaftung oder für den produzierenden Gartenbau nötig sind (Art. 16a RPG). Eine Baubewillligung darf nur erteilt werden, wenn der Baute oder Anlage am vorgesehenen Standort keine überwiegenden Interessen entgegenstehen (Art. 34 Abs. 4 RPV). Die Errichtung und der Betrieb einer Hundeschule mit Hundetraining und Hundeausbildung steht in keinem Zusammenhang mit landwirtschaftlicher Bewirtschaftung oder produzierendem Gartenbau. Der Hundetrainings- und –ausbildungsplatz ist somit in der 430 Verwaltungsbehörden 2011