4. 4.1 Der Beschwerdeführer ist weiter der Ansicht, seine in der Landwirtschaftszone betriebene Hundeschule mit Hundetraining und Hundeausbildung samt der zugehörigen Infrastruktur wie Vereinscontainer sei als negativ standortgebunden zu beurteilen. Bei den Trai- nings- und Ausbildungsanlässen entstünden durch unvermeidlich dauerndes lautes Hundegebell der sich auf dem Ausbildungsplatz und in den Hundeboxen befindlichen Hunde grosse Lärmemissionen. Es befänden sich regelmässig mehrere Hunde in Boxen in aus Gründen des Tierschutzes offenen Autos. Diese Hunde würden in ihren Boxen permanent bellen.