Der Vereinscontainer verfügt über Strom, welcher von der Firma C. auf der Nachbarparzelle bezogen werden kann und mit welchem auch die auf dem Container fest montierten Scheinwerfer gespiesen werden. Es ist weder eine Wasserzufuhr noch eine Toilette vorhanden. Parkierungsgelegenheiten bestehen bei den unmittelbar benachbarten Firmen S. und C.; die nächste Bushaltestelle ist rund 200 m entfernt, wobei aber der Grossteil der Vereinsmitglieder ohnehin mit dem Auto anreist. 2.3 Der Beschwerdeführer bietet von jeweils März bis Oktober verschiedene Kurse an (vgl. Jahresübungsplan, …).