Zusätzlich ist seit Mai 2010 ein rund 10 m2 grosser, begehbarer Materialcontainer vorhanden, in welchem beispielsweise Sonnenschirme und mobile Scheinwerfer gelagert werden können; daneben gibt es zusätzlich mehrere auf einem Fundament ortsfest installierte Boxen für Hunde. 2011 Bau-, Raumentwicklungs-, Umweltschutzrecht 427