(…) Klar hervor geht (…) sowohl aus der Botschaft als auch aus den Beratungen im Grossen Rat (vgl. die Zitate in Erw. 2.1.), dass der bisherigen Jagdgesellschaft auch bei mehreren Bewerbungen eine bevorzugte Stellung zukommen soll. Die Kriterien gemäss § 4 Abs. 3 Satz 2 AJSG sind deshalb bei einer sich bewerbenden bisherigen 2010 Jagdrecht 457