100 Elternbeiträge für Tagessonderschulen Im Aussenverhältnis Eltern - Gemeinde sind beide Elternteile verpflichtet, die Elternbeiträge für die leiblichen Kinder zu bezahlen und zwar unabhängig davon, wie im Innenverhältnis Vater - Mutter - Kinder der Unterhalt geregelt ist. Aus dem Entscheid des Regierungsrats vom 27. April 2011 i.S. A.X. gegen den Entscheid des Departements Bildung, Kultur und Sport (RRB Nr. 2011- 000578). Aus den Erwägungen